Steuerförderung und Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Entdecken Sie unsere förderfähigen Dämmlösungen aus Mineralwolle. Sanieren und Dämmen lohnt sich. 

Unsere Dämmlösungen aus nichtbrennbaren mineralischen Wärmedämmprodukten bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten eine energetische Sanierung fachgerecht durchzuführen und sich auf diese Weise eine staatliche Unterstützung durch Fördergelder zu sichern.

Förderungen für die Dämmung

Hilfe erhalten Sie von Bund, Ländern, Kommunen und zahlreichen weiteren Institutionen, die Förderungen in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Förderkrediten oder Steuerermäßigungen gewähren.

Doch welche Förderungen gibt es genau? Wie unterscheiden sie sich? Welche Förderung ist für mich optimal? Und was muss ich bei einer Beantragung beachten?

Steuerförderung und Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Wir beschäftigen uns schwerpunktmäßig mit der unbürokratischen steuerlichen Förderung von Wärmedämmmaßnahmen. 

Hier können innerhalb von drei Jahren bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten (max. 40.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden.

Darüber hinaus informieren wir über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) und hier insbesondere über Einzelmaßnahmen (EM), wie z.B. der Dämmung des Dachs, der Fassade oder der Kellerdecke. 

Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit sind bei Einzelmaßnahmen förderfähig und 15 Prozent der Kosten. Die Förderung erhöht sich nochmals um 5 Prozent, wenn die Dämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war. So kann man bei Einzelmaßnahmen mit Fördermitteln 20 Prozent der Kosten decken. Und auch die Erstellung des Sanierungsfahrplans wird mit 80 Prozent (max. 1.300 Euro pro Einfamilienhaus) unterstützt.

Für diese Art der Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Auch hier gibt es gute Nachrichten: die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater werden mit bis zu 50 Prozent (max. 5.000 Euro bei Ein und Zweifamilienhäusern) unterstützt!

Fördermittel und benötigte Dämmdicken

Die Beantragung von Fördermitteln setzt voraus, dass die durchzuführende Dämmmaßnahme technische Mindestanforderungen an die Dämmleistung der Bauteile einhält.

Diese werden durch den sogenannten U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) definiert, mit dem man die Wärmedämmeigenschaften der gesamten Baukonstruktion beschreibt. 

Entscheidend sind hierbei die Wärmeleitfähigkeit und die Dämmstoffdicke.

Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmleistung.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die benötigten Dämmstoffdicken bei den einzelnen Dämmlösungen.

Bauteil U-Wert Anforderung in W/(m²∙K)               Dämmstoffdicke

Schrägdächer   0,14                                             ca. 140 mm – 240 mm

Flachdächer   0,14                                               ca. 280 mm

Außenwände   0,20                                              ca. 160 mm – 200 mm

Holzrahmenbau  0,20                                          ca. 200 mm

Kerndämmung    0,35                                          entspricht der Dämmdicke des Hohlraums

Einblasdämmung

Oberste 

Geschossdecke   0,14                                            ca. 240 mm

Kellerdecke   0,25                                                  ca. 120  mm

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für Energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheim für alle Nichtwohngebäude,    z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst:

Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus Stufe 100 / Effizienzgebäude Stufe 100 und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus).

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP wird von Energieberater vor Start der Dämmmaßnahmen erstellt. Er ermittelt den Ist-Zustand des Gebäudes und stellt diesen durch eine farbliche Visualisierung anschaulich dar. Zudem werden Sanierungsvorschläge dargestellt und die positiven Auswirkungen auf die energetische Qualität des Gebäudes aufgezeigt. Er unterstützt bei der sinnvollen Planung einer Sanierungsmaßnahme und bringt zudem 5 Prozent zusätzlichen Bonus bei der Förderung.

Wer bekommt eine BEG Förderung und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es handelt sich um selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude oder um Eigentumswohnungen.

Der Bauantrag bzw. Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens 5 Jahre zurück.

Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gelten eigene Effizienz-Standards.

Mit den Sanierungsarbeiten darf erst nach Beantragung begonnen werden. Als Beginn zählt bereits der Vertragsabschluss mit einem Fachbetrieb.

Ein qualifizierter Energieberater wird vor Beginn der Wärmedämmmaßnahme beauftragt. Dieser muss noch vor Antragstellung eine technische Projektbeschreibung (TPB) für die BAFA-Förderung bzw. eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Förderungen der KfW ausstellen.

Wird die energetische Sanierung auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, erhöht sich der Investitions- bzw. Tilgungszuschuss zum Kredit zusätzlich um 5 %.

Werden nach einer Komplettsanierung mindestens 55 % des Energiebedarfs fürs Heizen und Kühlen durch erneuerbare Energien abgedeckt, erhöht sich der Investitions- bzw. Tilgungszuschuss zum Kredit um 5 % (Erneuerbare-Energien-Klasse).

WICHTIG: Eine BEG / KfW-Förderung lässt sich nicht mit einer steuerlichen Förderung kombinieren!

Wie findet man einen qualifizierten Energieberater?

Hier sollte man beachten, dass der Begriff „Energie­berater“ leider nicht geschützt ist und es keine standardisierte Aus­bildung oder Regelungen für dieses Berufsbild gibt. Wie erkennen Sie also, ob Sie es mit einem qualifizierten Energieberater zu tun haben? Abhilfe schaffen hier die nachfolgenden Expertenlisten von namenhaften Institutionen:

Suche des Deutschen Energieberater-Netzwerks e.V.

Das Deutsche Energie­berater-Netzwerk e.V. besteht aus geprüften Energie­beratern unter­schiedlicher Berufs­gruppen wie Ingenieuren, Architekten, Planungs­büros und Technikern. Beratungs- sowie Planungs­leistungen werden neutral und wirtschaftlich unabhängig angeboten. Zudem werden hohe Qualitäts­standards erfüllt: https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/

DEN-Expertensuche

Hier finden Sie einen Energieberater in Ihrer Nähe. Neben der Energieberatung ist er auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um Förderungen geht: https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/energieberatersuche/

Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes

Mit der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes wurde ein Angebot geschaffen, durch das sich professionelle Begleiter für energieeffizientes Bauen und Sanieren einfach und schnell finden lassen: https://www.dena.de/themen-projekte/projekte/gebaeude/energieeffizienz-expertenliste-fuer-foerderprogramme-des-bundes/

Lassen Sie sich jetzt durch das Team Kematherm Unterstützen Ihre Dämmmaßnahmen erfolgreich zu planen und umzusetzen. Energiesparen beginnt mit Dämmung, wir lösen für Sie die gegenwärtige Herausforderung Ressourcen einzusparen und Ihre Energie in Ihrem zu Hause zu lassen. Vermeiden Sie hohe Nachzahlungen und investieren Sie langfristig in den Klimaschutz. 

Jetzt Kontakt aufnehmen: www.brandschutzdaemmung.de 

                                                      info@brandschutzdaemmung.de 

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